Lösungsvorschlag zu Fall 15 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Nach Art. 20 I GG ist Deutschland ein Bundesstaat. Die Schaffung eines Einheitsstaates widerspricht daher dem Grundgesetz. Nach Art. 79 III GG kann das Grundgesetz in diesem Punkt auch nicht geändert werden. Eine Verringerung der Zahl der Bundesländer ist hingegen zulässig. Das Verfahren dafür richtet sich nach Art. 29 GG.


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