Antwort zur Frage 22 – staatsrecht.honikel.de

Direkt zum Inhalt

Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Nein, denn es gibt die Artikel 2 und 3 GG als Auffanggrundrechte, die auch für Ausländer gelten.


Zurück zur Frage oder Infos zum Thema auf staatsrecht.honikel.de

Zum Seitenanfang