Antwort zur Frage 108 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Zunächst wird die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt, in einem zweiten Schritt werden die Minister von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt (Artikel 63 und 64 GG).


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