Antwort zur Frage 103 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Aus allen Abgeordneten des Bundestages und einer gleich großen Anzahl von Vertretern, die von den Länderparlamenten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden (Artikel 54 GG).


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