Inhalt:
- Der Bundestag wird nach einem Mischwahlsystem aus Verhältnis- und Listenwahl gewählt.
- Die Bundesversammlung setzt sich aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Zahl von Ländervertretern zusammen, die von den Parlamenten der Länder nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt werden.
- Demokratie bedeutet, dass in einem Staat das Staatsoberhaupt durch Wahl in sein Amt kommt, wie es zum Beispiel beim Bundespräsidenten der Fall ist.
- Die Gesetzesinitiative haben die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag.
- Die Bundesminister sind vom Bundeskanzler abhängig, da sie von ihm ernannt werden.
- Gewaltenteilung bedeutet Trennung der Gewalten.
- Der Erwerb einer Staatsangehörigkeit richtet sich nach dem Abstammungsprinzip und dem Territorialprinzip.
- Die Bundesrepublik besteht aus einzelnen Staaten, ist also ein Staatenbund.
- Bei einer unmittelbaren Demokratie werden die Volksvertreter unmittelbar, ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern, vom Volk gewählt.
- Grundrechte können unmittelbar durch verfassungsimmanente Schranken eingeschränkt werden.
- Überhangmandate kommen dadurch zustande, dass eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr Sitze nach Erststimmen zustehen.
- Fraktion und Opposition bezeichnen wichtige Gruppierungen im Bundestag
- Der Präsident des Bundestages ist Stellvertreter des Bundespräsidenten.
- Eine der Aufgaben der Bundesversammlung ist die Wahl des Bundespräsidenten.
- Der Gemeinsame Ausschuss von Bundestag und Bundesrat vermittelt bei Problemen im Gesetzgebungsverfahren zwischen beiden Bundesorganen.
- Die Minister des Landes Baden-Württemberg können im Gegensatz zu den Bundesministern vom Parlament abgewählt werden.
- Der Vermittlungsausschuss muss angerufen werden, wenn der Bundesrat seine Zustimmung zu einem Gesetz verweigern will.
- Das Recht in Deutschland Gesetze zu erlassen liegt bei der Legislative, also beim Bundestag und Bundesrat.
- Direkt gewählte Abgeordnete sind Vertreter ihres Wahlkreises.
- Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts stehen rangmäßig über dem Bundesrecht.
- Grundrechte gelten für alle Menschen.
- Die Umwandlung Deutschlands in einen Zentralstaat ohne Bundesländer ist möglich, man muss nur den entsprechenden Artikel im Grundgesetz ändern.
- Die Bundesregierung besteht aus dem Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
- Bei einer Republik kommt das Staatsoberhaupt nicht durch Erbfolge in sein / ihr Amt.
- Die Mitglieder des Bundesrates haben ein imperatives Mandat, sind also an Weisungen ihrer Landesparlamente gebunden.