Verfassungs­geschichte – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Das Grundgesetz ist nicht aus dem Nichts heraus entstanden, sondern konnte an bereits vorher vorhandene demokratische Tendenzen anknüpfen.

Inhalt:

Frühzeit (- ~450 n. Chr.)

kleinere Personengruppen leben in losen Stammesverbänden (zum Beispiel Franken, Alemannen, Sachsen) zusammen, unmittelbare Willensbildung durch das Volk, Teile Süddeutschlands gehören zum Römischen Reich

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Fränkisches Königreich (~450 - ~950)

Schrittweise Entwicklung hin zur absoluten Erbmonarchie, Karl der Große (~800)

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962 - 1806

Römisches Reich Deutscher Nation

Frühes Mittelalter (~900 - ~1200)

Lehenstaat mit Adligen und Kaiser an der Spitze, absolute Monarchie, Bildung einer Ständegesellschaft: Adel und Klerus, Bürger und Bauern

Hochmittelalter / Spätmittelalter (~1200 - ~1500)

Kaiser verliert an Macht, der Adel gewinnt mehr Selbstständigkeit, Städtebünde wie zum Beispiel die Hanse erlangen große wirtschaftliche Bedeutung, Reichstage (Versammlungen der Reichsstände) gewinnen an politischer Bedeutung

Frühe Neuzeit (~1500 - ~ 1650)

Religionskämpfe, 30jähriger Krieg, die einzelnen Landesfürsten herrschen unabhängig vom Kaiser, Aufsplitterung des Reichs in immer mehr, immer kleinere Einheiten (mehrere hundert kleine Territorien auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik)

Neuzeit (~1650 - ~1800)

Absolutismus, Bildung größerer Herrschaftsterritorien, Dualismus zwischen Preußen und der Habsburger Monarchie (Österreich)

1787

Bundesverfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, Vorbild für spätere europäische Verfassungen

1789

Französische Revolution („Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit”), Freiheitliches Gedankengut wirkt auch auf Deutschland, insbesondere in den an Frankreich grenzenden Gebieten

1794

Bauernbefreiung in Preußen

1803

Bei einer Verhandlung vor dem obersten Gerichtshof der USA im Fall Marbury gegen Madison gibt der Präsident des Gerichts John Marshall eine theoretische Begründung für den Anspruch der Judikative die Legislative auf übereinstimmung mit der Verfassung zu kontrollieren, ein wichtiger Aspekt der Gewaltenteilung wird damit erstmals entwickelt

1806

Formelle Auflösung des Deutschen Reiches als Folge der Kriege mit Napoleon

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1808

Preußische Städteordnung mit städtischer Selbstverwaltung

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1815 - 1866

Deutscher Bund, ein Staatenbund nach dem Wiener Kongress

1818

Verfassung in Baden

1819

Verfassung in Württemberg

1833

Gründung des Deutschen Zollvereins zur Schaffung einer Wirtschaftseinheit

1847 / 1848

Unruhen / Revolutionen in vielen deutschen Staaten, mit dem Ziel demokratische Strukturen einzuführen, Paulskirchenverfassung als erste „moderne” Verfassung für ganz Deutschland mit Grundrechtekatalog. Es gelingt jedoch nicht, diese Verfassung dauerhaft umzusetzen, das Parlament wird von den Landesfürsten mit Gewalt aufgelöst

1848

Verfassung in Preußen

1866

Preußisch - Österreichischer Krieg, in der Folge tritt Österreich aus dem Deutschen Bund aus

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1866 - 1870

Norddeutscher Bund als Bundesstaat unter der Führung Preußens

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1870

In der Folge des deutsch-französischen Krieges treten die Staaten Süddeutschlands dem Norddeutschen Bund bei

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1871 - 1918

Zweites deutsches Kaiserreich als Bundesstaat unter preußischer Führung, Reichsverfassung von den Fürsten maßgeblich bestimmt, Industrielle Revolution und damit verbundene soziale Spannungen, Beginn der Sozialgesetzgebung, Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB (1900)

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1914 - 1918

1. Weltkrieg führt zur Auflösung des 2. deutschen Kaiserreichs, Novemberrevolution 1918

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1918 - 1933

Weimarer Republik, benannt nach dem Tagungsort der verfassungsgebenden Nationalversammlung, mit Verfassung vom Wortlaut her ähnlich dem Grundgesetz, jedoch mit Grundrechtekatalog nur im Rahmen der Gesetze und nicht über den Gesetzen und ohne Schutzmechanismen, starke Stellung des Reichspräsidenten, kein Rückhalt der Demokratie im Volk, zunehmende Radikalisierung bei wirtschaftlichen Problemen

1918 - 1923

Revolutionäre Unruhen und Putschversuche, außer Kontrolle geratene Inflation

1919

Gründung des Völkerbundes (-1939), der Vorläuferorganisation der UNO (ab 1945)

1924 - 1928

Wirtschaftliche Scheinblüte dank Wirtschaftshilfen insbesondere aus den USA

1929 - 1933

Schrittweiser Zerfall der Weimarer Republik, Arbeitslosigkeit, schlechte wirtschaftliche Lage, Weltwirtschaftskrise

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1933 - 1945

NS-Zeit, Hitler-Diktatur, Deutschland zentral gesteuerter Einheitsstaat, die Menschenrechte werden systematisch verletzt und missachtet, Grundrechte außer Kraft gesetzt

1939 - 1945

2. Weltkrieg

1945

Am 08.05. erfolgt die Kapitulation des Dritten Reiches, Deutschland wird in vier Besatzungszonen eingeteilt und von den Siegermächten verwaltet

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1947

Zusammenschluss der drei westlichen Zonen zu einer wirtschaftlichen Einheit

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1948 / 1949

10.08.1948 - 23.08.1948 Verfassungskonvent Herrenchiemsee zur Erstellung eines Verfassungsentwurfs als Arbeitsgrundlage für den Parlamentarischen Rat

01.09.1948 - 23.05.1949 Parlamentarischer Rat zur Erstellung des Grundgesetzes. Der Parlamentarische Rat bestand aus 70 Mitgliedern die von den Landtagen der Länder gewählt wurden. Vorsitzender des Parlamentarischen Rates wurde der spätere erste Bundeskanzler Konrad Adenauer

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1949

Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der drei Westzonen.

Das Grundgesetz (GG) das mit Ablauf des 23.05. in Kraft tritt, ist stark von der Weimarer Verfassung beeinflusst. Die Bildung der Bundesorgane ist am 20.09.1949 beendet, es bestehen jedoch Sonderrechte der Alliierten

Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Bereich der sowjetischen Zone (07.10.1949)

Gründung des Europarats

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1951

Am 9. Dezember stimmt die Bevölkerung im Gebiet des heutigen Baden-Württemberg (in den Ländern Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern) für die Gründung dieses Südweststaates

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1953

Am 11. November wird die Landesverfassung Baden-Württembergs von der verfassungsgebenden Landesversammlung verabschiedet

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1955

Beitritt der Bundesrepublik zur NATO

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1957

Das Saarland, nach Kriegsende mit Sonderstatus, wird in die Bundesrepublik eingegliedert

Römische Verträge zur Gründung der EWG, eine Vorläufergemeinschaft der Europäischen Union

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1961

Mauerbau in Berlin und an der innerdeutschen Grenze

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1973

Beitritt der Bundesrepublik und der DDR zur UNO

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1989

Öffnung der DDR-Grenze am 9. November

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1990

Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 GG - alte Fassung - am 3. Oktober. Wiedervereinigung. Bundesrepublik souveräner Staat

Artikel 23 - alte Fassung

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

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1992

Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht)

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2002

Einführung des Euro als tatsächliche Währung

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2004

EU-Osterweiterung auf insgesamt 25 Staaten (Mai 2004)

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