Staatsdenker – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Die Entwicklung des Staatsrechts wurde von vielen Theoretikern beeinflusst. Sie finden hier eine kleine Auswahl dieser Personen.

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Aristoteles

384 – 322 v. Chr., griechischer Philosoph.

Aristoteles war ein Schüler von Platon und Erzieher von Alexander dem Großen. Er ist einer der einflussreichsten Denker des Abendlandes und befasste sich neben vielen anderen Wissensgebieten auch mit Politik.

Aristoteles sieht hier den Menschen als geselliges Wesen (zoon politikon), der eine Gemeinschaft zu seiner vollen Entfaltung benötigt. Der Staat als eine solche Gemeinschaft soll dem Allgemeinwohl und der sittlichen Vervollkommnung seiner Bürger dienen.

Nicht alle Einwohner sind jedoch Bürger. Zum Beispiel werden Nicht-Griechen als Sklaven gesehen, die für den Staat arbeiten müssen.

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Jean Bodin

1529 – 1596, französischer Rechtsgelehrter, Berater von Fürsten und Königen.

Er tritt für den Absolutismus ein, für einen Monarchen mit absoluter Macht und dem Recht Gesetze zu geben, ohne an diese selbst gebunden zu sein. Allerdings ist der Monarch an Naturrecht und göttliches Recht gebunden.

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Thomas Hobbes

1588 – 1679, englischer Philosoph.

Hobbes geht davon aus, dass der Mensch in einem ursprünglichen Naturzustand ein Egoist ist und seinen Vorteil sucht. Daher würde ohne den Staat ein ständiger Kampf von jedem gegen jeden herrschen („homo homini lupus”).

Durch den Staat, der durch einen Gesellschaftsvertrag entsteht, wird die Freiheit und das Eigentum der Menschen geschützt. Das bekannteste Werk von Hobbes über den Staat heißt „Leviathan”. Den Staat möchte Hobbes mit absoluter Gewalt ausstatten (Staatsabsolutismus).

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John Locke

1632 – 1704, englischer Philosoph.

Locke fordert die Aufteilung der Staatsgewalt in Exekutive und Legislative zur Sicherung von Gleichheit und Freiheit. Diese Freiheit und Gleichheit bestehen nach Locke bereits im ursprünglichen Naturzustand.

Da aber manche Menschen dazu neigen, die Freiheit der anderen zu beschneiden, indem sie sich zum Beispiel an deren Eigentum vergreifen, wird eine Instanz benötigt, die dies verhindert – der Staat.

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Niccolo Machiavelli

1469 – 1527, italienischer Beamter im Stadtstaat Florenz.

Sein staatsrechtliches Hauptwerk ist „Der Fürst” das 1513 verfasst wurde und von Machtgewinn und Machterhalt handelt. Er schreibt über die Monarchie, die zu seiner Zeit vorherrschende Staatsform und beschreibt, wie sie sich ihm darstellt und nicht wie sie theoretisch sein könnte.

Machiavelli geht von einem pessimistischen Menschenbild aus und glaubt nicht, dass der Mensch von Natur aus gut sei. Ein Fürst als Herrscher in einer Monarchie soll im Zweifel ohne moralische und rechtliche Skrupel die zur Machterhaltung notwendigen Maßnahmen treffen (Machiavellismus).

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Karl Marx

1818 – 1883, deutscher Philosoph und Journalist.

Für Marx ist die Geschichte der bis zu seiner Zeit bestehenden Staaten eine Geschichte von Klassenkämpfen. Die jeweils bestehende Staatsform ein Instrument der gerade herrschenden Klasse um die anderen Klassen zu unterdrücken. Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis die Arbeiterklasse (das Proletariat) den Sieg in den Klassenkämfen davon trage und einen kommunistischen Staat errichte.

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John Stuart Mill

1806 – 1873, englischer Jurist, liberaler Verfechter der bürgerlichen Freiheitsrechte.

Für Mill ist es auch in einer Demokratie, in der das Volk über sich selbst herrscht zwingend notwendig durch Freiheitsrechte die Staatsgewalt zu beschränken, da nicht der Einzelne über sich selbst, sondern alle Anderen über den Einzelnen herrschen. Eingriffe des Staates in die Freiheit des Einzelnen seien nur zulässig um andere Mitglieder der Gesellschaft vor Schaden zu bewahren.

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Charles-Louis des Secondat Baron de Montesquieu

1689 – 1755, französischer Jurist und Philosoph, Verfechter der Aufteilung der Staatsgewalt in drei Teilgewalten – Exekutive, Legislative und Judikative (Gewaltenteilung).

Für Montesquieu ist es eine aus der Geschichte ableitbare Tatsache, dass Menschen zum Machtmissbrauch neigen. Daher müsse mit der Gewaltenteilung ein Instrument zur Vermeidung von Machtmissbrauch und damit als Grundlage von Freiheit und Sicherheit geschaffen werden.

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Platon

427 – 347 v. Chr., griechischer Philosoph, Schüler von Sokrates und Lehrer von Aristoteles.

Der Staat besteht laut Platon aus drei Ständen: Den Philosophen, den Wächtern (Krieger) und den Bauern und Handwerken. Der Staat ist dann gerecht, wenn diese drei Stände miteinander im Einklang leben.

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Jean-Jacques Rousseau

1712 – 1778, französischer Schriftstellter und Philosoph.

Nach Rousseau lebten die Menschen ursprünglich frei und gleich. Durch Sprache und Arbeitsteilung wird dieser Naturzustand beendet, es kommt zu Unterschieden bei Besitz, Macht und ähnlichem. Durch den Staat zu dem sich die Menschen durch einen Gesellschaftsvertrag zusammenschließen soll die Freiheit und der Besitz der Menschen geschützt werden. Eine Gewaltenteilung findet nicht statt, damit der Staat effektiv handeln kann. Die Gesetzgebung soll unmittelbar in Versammlungen durch das Volk stattfinden.

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