Inhalt:
Buchstabe „R”
- Rahmengesetzgebung
- Art der Gesetzgebung, bei der ein allgemeiner Teil vom Bund geregelt wird und die Details von den Ländern geregelt werden. Durch die Föderalismusreform 2006 abgeschafft.
- Rat (der EU)
- Wichtigstes Beschlussorgan der EU, bestehend aus den jeweiligen Fachministern (abhängig vom zu behandelnden Rechtsgebiet) der Mitgliedstaaten der EU.
- Ratifizierung
- Bestätigung eines völkerrechtlichen Vertrages, der durch die Bundesregierung ausgehandelt wurde, durch den Bundestag
- Recht
- Verbindliche Sollens-Vorschriften zur Regelung des Zusammenlebens.
- Rechtsstaat
- Staatstyp, der durch eine Bindung an Recht und Gesetz gekennzeichnet ist.
- Rechtsverordnungen
- Materielle Gesetze, die von der Exekutive, nach Ermächtigung durch die Legislative, erlassen werden.
- Rechtsweg
- Reihenfolge der verschiedenen Klagemöglichkeiten in aufsteigender Sortierung: Widerspruch - Klage 1. Instanz - Klage 2. Instanz - Klage 3. Instanz - Bundesverfassungsgericht.
- Referendum
- Andere Bezeichnung für Volksentscheid.
- Regierung
- Leitendes Organ der Exekutive, auf Bundesebene die Bundesregierung.
- Republik
- Staatsform, die keine Monarchie ist, in der also das Staatsoberhaupt auf begrenzte Zeit im Amt ist.
- Ressortprinzip
- Besagt, dass die Bundesminister ihre Ministerien (Ressorts) im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien eigenverantwortlich führen.
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