Staatsrecht­lexikon Buchstabe M – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Sie finden hier ein Lexikon mit über 200 Fachbegriffen aus dem Staatsrecht.

Inhalt:

Buchstabe „M”

Mandat
Übertragung politischer Rechte und Pflichten durch die Wähler auf die Abgeordneten.
materielles Gesetz
Rechtsnorm, die Rechte und Pflichten für den Einzelnen begründet.
Mehrheit
Methode zur Herbeiführung einer Entscheidung bei mehreren beteiligten Personen. Von mehreren Alternativen wird die gewählt, welche die größte Zustimmung erhält.
Mehrheitswahl
Wahl von Personen. Die Person mit der Mehrheit der Stimmen relativ oder absolut gewinnt. Wird auch als Persönlichkeitswahl bezeichnet.
Menschenrechte
Grundrechte, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Menschen gelten.
Menschenwürde
Kernelement des Menschen, jeder Mensch wird als eigene Perönlichkeit gesehen. Zentrales Grundrecht.
Minister
Mitglied einer Regierung, Chef eines Ministeriums.
Ministerpräsident
Allgemein Regierungschef, in Deutschland Chef einer Landesregierung.
Mischwahlsystem
Bezeichnung für die personalisierte Verhältniswahl der Bundestagswahl.
Misstrauensvotum, konstruktives
Möglichkeit des Bundestages die bisherige Bundeskanzlerin oder den bisherigen Bundeskanzler durch die Wahl eines neuen Bundeskanzlers abzuwählen.
Monarchie
Staat, bei dem das Staatsoberhaupt auf Lebenszeit in sein Amt kommt.
Monokratie
Herrschaft eines Einzelnen.

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