Staatsrecht­lexikon Buchstabe L – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Sie finden hier ein Lexikon mit über 200 Fachbegriffen aus dem Staatsrecht.

Inhalt:

Buchstabe „L”

Landtag
Parlament eines Bundeslandes.
Legislative
Gesetzgebende Gewalt.
Legislaturperiode
Zeitraum zwischen zwei Bundestagswahlen.
Legitimationskette
Legitimation über eine oder mehrere Zwischenstationen. So werden zum Beispiel die Richter des Bundesverfassungsgerichts dadurch demokratisch legitimiert, dass sie unter anderem vom Bundestag gewählt werden, der direkt durch die Bundestagswahl legitimiert ist.
Leistungsrechte
Die Grundrechte, die ein Recht auf staatliche Leistungen beinhalten.
Lesung
Behandlung eines Gesetzesentwurfs im Bundestagsplenum.
Listenwahl
Wahl von Parteilisten. Jede Liste erhält den Prozentanteil an Sitzen der ihrem Prozentanteil an Stimmen entspricht. Wird auch als Verhältniswahl bezeichnet.
Lobbyismus
Gezielte Beeinflussung von Politikern durch Vertreter von Interessengruppen.

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