Definition Abwehrrechte – staatsrecht.honikel.de

Direkt zum Inhalt

Zusammenfassung:

Sie finden hier ein Lexikon mit über 200 Fachbegriffen aus dem Staatsrecht.

Inhalt:

Durch Klicken auf die Erklärung gelangen Sie gegebenenfalls zur jeweils passenden Seite von staatsrecht.honikel.de.

Abwehrrechte
Ursprüngliche und auch heute noch bedeutsame Funktion von Grundrechten, diese sind Abwehrrechte gegen die Allmacht des Staates.

Fehlt ein Fachbegriff zum Thema Staatsrecht? Schreiben Sie mir!

Zum Seitenanfang