Interessen­gruppen – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Die Rolle der Interessengruppen im Gesetzgebungs-
verfahren.

Inhalt:

Gesetze bestimmen in hohem Maße wie wir leben und sie gelten meist für längere Zeiträume. Es ist daher sehr erfreulich, wenn Gesetze so gestaltet sind, wie man es selbst möchte.

Der Einfluss einer einzelnen Person auf das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch angesichts der vielen direkten Beteiligten, zum Beispiel schon mehrere hundert Bundestagsabgeordnete, in der Regel eher gering. Außerdem ist natürlich nicht jeder berechtigt sich direkt zu beteiligen. So ist schon das Recht Gesetzesvorschläge zu machen begrenzt.

Ein sich anbietendes Mittel hier dennoch Einfluss zu gewinnen ist es sich zusammenzuschließen. Interessengruppen sind solche Zusammenschlüsse von Gleichgesinnten zur besseren Durchsetzung gemeinsamer Ziele.

Der Vertreter einer Interessengruppe mit entsprechender Mitgliederzahl hat ungleich mehr Gewicht als eine Einzelperson, die für sich auftritt.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren werden regelmäßig Vertreter von Interessengruppen angehört.

Außerdem unternehmen die verschiedenen Interessengruppen von sich aus Anstrengungen, um Politiker in ihrem Sinne zu beeinflussen. Diese gezielte Art der Interessenvertretung wird Lobbyismus genannt. Abgeleitet wird diese Bezeichnung von der Lobby, der Vorhalle des Parlaments, ein Ort wo Interessenvertreter und Politiker aufeinandertreffen.

Lobbyisten versuchen im Auftrag ihrer Interessenverbände Einfluss auf die Politik zu nehmen. Problematisch dabei ist weniger die Einflussnahme an sich, sondern vielmehr die Tatsache, dass die verschiedenen Interessengruppen unterschiedliche Mittel für diese Tätigkeit zur Vefügung haben. Lobbyismus kostet Geld und dieses ist nicht gleichmäßig unter den verschiedenen Interessengruppen verteilt. Die unterschiedlichen Interessengruppen haben also nicht die gleichen Wirkungsmöglichkeiten.

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