Inhalt:
Buchstabe „V”
- Vereinte Nationen
- UN, UNO. Eine internationale Organisation, der fast alle Staaten der Welt angehören, mit den Zielen Friedenssicherung, Förderung der Kultur und Förderung internationaler Zusammenarbeit.
- Verfassung
- Grundnorm eines Staates mit Regelungen zum Aufbau und zur Organisation des Staates und seiner Organe sowie Regelungen das Verhältnis der Menschen zum Staat betreffend.
- Verfassungsbeschwerde
- Wichtige Klageart vor dem Bundesverfassungsgericht.
- Verfassungsgrundsätze
- Grundentscheidungen die das Grundgesetz trifft, vor allem Artikel 1 und Artikel 20 GG.
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Ein Handeln des Staates muss verhältnismäßig sein, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen.
- Verhältniswahl
- Wahl von Parteilisten. Jede Liste erhält den Prozentanteil an Sitzen der ihrem Prozentanteil an Stimmen entspricht. Wird auch als Listenwahl bezeichnet.
- Verkündung
- Veröffentlichung eines Gesetzes.
- Vermittlungsausschuss
- Gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten im Gesetzgebungsverfahren.
- Vertrauensfrage
- Machtmittel der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers um sich einer Mehrheit im Bundestag zu versichern.
- Verwaltung, öffentliche
- Teil der Exekutive zur Ausführung der Gesetze vor Ort.
- Veto
- Andere Bezeichnung für Einspruch
- Völkerrecht
- Zwischenstaatliches Recht.
- Volksentscheid
- Gesetzgebung direkt durch das Volk und nicht indirekt über ein Parlament, im Grundgesetz nur im Artikel 29 zugelassen.
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