Staatsrecht­lexikon Buchstabe V – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Sie finden hier ein Lexikon mit über 200 Fachbegriffen aus dem Staatsrecht.

Inhalt:

Buchstabe „V”

Vereinte Nationen
UN, UNO. Eine internationale Organisation, der fast alle Staaten der Welt angehören, mit den Zielen Friedenssicherung, Förderung der Kultur und Förderung internationaler Zusammenarbeit.
Verfassung
Grundnorm eines Staates mit Regelungen zum Aufbau und zur Organisation des Staates und seiner Organe sowie Regelungen das Verhältnis der Menschen zum Staat betreffend.
Verfassungsbeschwerde
Wichtige Klageart vor dem Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsgrundsätze
Grundentscheidungen die das Grundgesetz trifft, vor allem Artikel 1 und Artikel 20 GG.
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Ein Handeln des Staates muss verhältnismäßig sein, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen.
Verhältniswahl
Wahl von Parteilisten. Jede Liste erhält den Prozentanteil an Sitzen der ihrem Prozentanteil an Stimmen entspricht. Wird auch als Listenwahl bezeichnet.
Verkündung
Veröffentlichung eines Gesetzes.
Vermittlungsausschuss
Gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten im Gesetzgebungsverfahren.
Vertrauensfrage
Machtmittel der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers um sich einer Mehrheit im Bundestag zu versichern.
Verwaltung, öffentliche
Teil der Exekutive zur Ausführung der Gesetze vor Ort.
Veto
Andere Bezeichnung für Einspruch
Völkerrecht
Zwischenstaatliches Recht.
Volksentscheid
Gesetzgebung direkt durch das Volk und nicht indirekt über ein Parlament, im Grundgesetz nur im Artikel 29 zugelassen.

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