Definition Praktische Konkordanz – staatsrecht.honikel.de

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Praktische Konkordanz
Prinzip zur Lösung von Grundrechtskonflikten. Im Fall einer gegenseitigen Konkurrenz von Grundrechten soll ein Mittelweg gefunden werden, der allen beteiligten Grundrechten gerecht wird, ohne eines der beteiligten Grundrechte zu sehr einzuschränken

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