Lösungsvorschlag zu Fall 27 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Die Bundestagsabgeordnete ist aufgrund von Art. 38 I GG nicht an Beschlüsse ihrer Fraktion gebunden, sie übt ein freies Mandat aus. Dies schließt jedoch nicht aus, dass sie sich in der Regel freiwillig an die Beschlüsse ihrer Fraktion hält ("Fraktionsdisziplin").


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