Inhalt:
Buchstabe „W”
- Wahl
- Verfahren, mit dem eine Personengruppe einzelne Personen als ihre legitimen Vertreter bestimmt.
- Wahlgrundsätze
- Im Grundgesetz in Artikel 38 aufgeführte Grundsätze für die Durchführung der Bundestagswahl.
- Wahlkreisbewerber
- Person, die sich in einem Wahlkreis um ein Direktmandat im Bundestag bemüht.
- Wahlkreise
- Aufteilung eines größeren Wahlgebiets in mehrere, annähernd gleich große Teilgebiete, wenn bei einer Mehrheitswahl mehrere Ämter zu vergeben sind.
- Wahlmänner/-frauen
- Bei einer indirekten Wahl werden von den Wahlberechtigen zunächst Wahlmänner/-frauen gewählt, die dann ihrerseits aus den Kandidaten auswählen.
- Wechselwirkungstheorie
- Die Wechselwirkungstheorie besagt, dass ein Grundrecht einschränkendes Gesetz, auch wenn der Gesetzesvorbehalt des Grundrechts keine Grenzen beinhaltet, nicht einseitig wirken darf, sondern die Bedeutung des einzuschränkenden Grundrechts berücksichtigen und dessen Wesensgehalt bewahren muss.
- Wehrbeauftragter
- Parlamentarisches Organ zur demokratischen Kontrolle der Bundeswehr.
- Wesensgehaltsgarantie
- Kernaussage eines Grundrechts, die nicht angetastet werden darf.
- Wesentlichkeitstheorie
- Grundlegende, wichtige Angelegenheiten müssen von der Legislative per Gesetz geregelt werden und dürfen nicht auf die Exekutive übertragen werden.
- Widerstandsrecht
- Recht aus Artikel 20 IV GG. Das Widerstandsrecht erlaubt passiven und aktiven Widerstand gegen jeden, der die vom Grundgesetz vorgegebene Ordnung beseitigen will. Allerdings erst dann, wenn sich keine andere Möglichkeit (zum Beispiel der Rechtsweg) mehr bietet.
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