Staatsrecht­lexikon Buchstabe P – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Sie finden hier ein Lexikon mit über 200 Fachbegriffen aus dem Staatsrecht.

Inhalt:

Buchstabe „P”

Panaschieren
Aufteilung der Stimmen eines Wählers auf mehrere verschiedene (Partei-) Listen.
Parlament
Volksvertretung, in Deutschland der Bundestag und die Landtage.
Parlamentarischer Rat
Gremium, das 1948/49 in Bonn das Grundgesetz entwarf.
Parlamentarisches System
Politisches System, bei dem der Schwerpunkt der Machtverteilung zwischen Regierung und Parlament beim Parlament liegt.
Parteien
Politische Vereinigungen von Bürgern zur Einflussnahme auf die politische Willensbildung und mit dem Ziel Vertreter in ein Parlament zu entsenden.
Personalhoheit
Ausübung der Staatsgewalt gegenüber allen Staatsangehörigen unabhängig davon, ob sie sich im Staatsgebiet aufhalten oder nicht
Persönlichkeitsrecht, allgemeines
Grundrecht aus Artikel 2 I in Verbindung mit Artikel 1 I GG.
Persönlichkeitswahl
Wahl von Personen. Die Person mit den meisten Stimmen relativ oder absolut gewinnt. Wird auch als Mehrheitswahl bezeichnet.
Petent
Derjenige, der eine Petition einreicht.
Petition
Bitte an die zuständigen Behörden oder Parlamente im Sinne desjenigen, der die Petition abfasst, zu entscheiden.
Plenum
Gesamtheit aller Bundestagsabgeordneten (gesetzliche Anzahl und Überhangmandate).
Pluralismustheorie
Nach der Pluralismustheorie lässt sich das Gemeinwohl nicht von vornherein feststellen, es ist stattdessen das Resultat eines im politischen Konkurrenzkampf gefundenen Kompromisses. Dieser Konkurrenzkampf funktioniert aber nur dann, wenn ein Minimalkonsens über bestimmte Spielregeln (Werteordnung) besteht. Der Staat muss dafür sorgen, dass diese Spielregeln eingehalten werden.
Politik
Handlungen, die innerhalb eines vorgegebenen rechtlichen Rahmens der Gestaltung der Gesellschaft / des Staates im eigenen Sinne dienen.
Präambel
Vorwort zum Grundgesetz.
Praktische Konkordanz
Prinzip zur Lösung von Grundrechtskonflikten. Im Fall einer gegenseitigen Konkurrenz von Grundrechten soll ein Mittelweg gefunden werden, der allen beteiligten Grundrechten gerecht wird, ohne eines der beteiligten Grundrechte zu sehr einzuschränken
Präsidentenanklage
Spezielle Klageart vor dem Bundesverfassungsgericht zur Anklage des Bundespräsidenten (Art. 61 GG).

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