Inhalt:
Buchstabe „P”
- Panaschieren
- Aufteilung der Stimmen eines Wählers auf mehrere verschiedene (Partei-) Listen.
- Parlament
- Volksvertretung, in Deutschland der Bundestag und die Landtage.
- Parlamentarischer Rat
- Gremium, das 1948/49 in Bonn das Grundgesetz entwarf.
- Parlamentarisches System
- Politisches System, bei dem der Schwerpunkt der Machtverteilung zwischen Regierung und Parlament beim Parlament liegt.
- Parteien
- Politische Vereinigungen von Bürgern zur Einflussnahme auf die politische Willensbildung und mit dem Ziel Vertreter in ein Parlament zu entsenden.
- Personalhoheit
- Ausübung der Staatsgewalt gegenüber allen Staatsangehörigen unabhängig davon, ob sie sich im Staatsgebiet aufhalten oder nicht
- Persönlichkeitsrecht, allgemeines
- Grundrecht aus Artikel 2 I in Verbindung mit Artikel 1 I GG.
- Persönlichkeitswahl
- Wahl von Personen. Die Person mit den meisten Stimmen relativ oder absolut gewinnt. Wird auch als Mehrheitswahl bezeichnet.
- Petent
- Derjenige, der eine Petition einreicht.
- Petition
- Bitte an die zuständigen Behörden oder Parlamente im Sinne desjenigen, der die Petition abfasst, zu entscheiden.
- Plenum
- Gesamtheit aller Bundestagsabgeordneten (gesetzliche Anzahl und Überhangmandate).
- Pluralismustheorie
- Nach der Pluralismustheorie lässt sich das Gemeinwohl nicht von vornherein feststellen, es ist stattdessen das Resultat eines im politischen Konkurrenzkampf gefundenen Kompromisses. Dieser Konkurrenzkampf funktioniert aber nur dann, wenn ein Minimalkonsens über bestimmte Spielregeln (Werteordnung) besteht. Der Staat muss dafür sorgen, dass diese Spielregeln eingehalten werden.
- Politik
- Handlungen, die innerhalb eines vorgegebenen rechtlichen Rahmens der Gestaltung der Gesellschaft / des Staates im eigenen Sinne dienen.
- Präambel
- Vorwort zum Grundgesetz.
- Praktische Konkordanz
- Prinzip zur Lösung von Grundrechtskonflikten. Im Fall einer gegenseitigen Konkurrenz von Grundrechten soll ein Mittelweg gefunden werden, der allen beteiligten Grundrechten gerecht wird, ohne eines der beteiligten Grundrechte zu sehr einzuschränken
- Präsidentenanklage
- Spezielle Klageart vor dem Bundesverfassungsgericht zur Anklage des Bundespräsidenten (Art. 61 GG).
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