Staatsrecht­lexikon Buchstabe B – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Sie finden hier ein Lexikon mit über 200 Fachbegriffen aus dem Staatsrecht.

Inhalt:

Buchstabe „B”

Bannmeile
Umkreis um verschiedene Einrichtungen des Staates, in dem Einschränkungen, zum Beispiel ein Demonstrationsverbot, greifen, um die dort Tätigen zu schützen.
Beschlussempfehlung
Im Bundestag, beim Gesetzgebungsverfahren, ein Vorschlag des federführenden Ausschusses an das Plenum, in einer bestimmten Weise abzustimmen.
Bestimmtheitsgrundsatz
Legt fest, dass Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Rechtsverordnung von der Legislative vorgegeben werden müssen.
Briefgeheimnis
Grundrecht aus Art. 10 I GG.
Bundesgerichtshof
Oberstes deutsches Gericht im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nicht mit dem Bundesverfassungsgericht verwechseln!
Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler
Chefin oder Chef der Bundesregierung.
Bundesminister
Mitglied der Bundesregierung, Chef eines Ministeriums.
Bundesorgane
Staatsorgane des Gesamtstaates Bundesrepublik Deutschland.
Bundespräsident
Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.
Bundesrat
Oberstes Bundesorgan mit Vertretern der einzelnen Bundesländer.
Bundesregierung
Oberstes Bundesorgan der Exekutive bestehend aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Bundesstaat
Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat.
Bundestag
Parlament, Volksvertretung.
Bundestreue
Nach dem Prinzip der Bundestreue müssen sowohl die Teilstaaten als auch der Gesamtsataat sich in einem Bundesstaat bundesstaatsfreundlich verhalten, dürfen also ihre eigenen Interessen nicht rücksichtslos gegen alle anderen am Bundesstaat Beteiligten verfolgen.
Bundesverfassungsgericht
Bundesgericht für die Auslegung und den Schutz der Verfassung.
Bundesversammlung
Oberstes Bundesorgan zur Wahl des Bundespräsidenten bestehend aus den Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Länderparlamenten gewählt werden.
Bundeszwang
Zwangsmaßnahmen des Bundes gegen ein Bundesland, wenn dieses seine Pflichten gegenüber dem Bund nicht erfüllt.
Bürgerrechte
Grundrechte die nur für deutsche Staatsangehörige gelten.

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