Inhalt:
Buchstabe „B”
- Bannmeile
- Umkreis um verschiedene Einrichtungen des Staates, in dem Einschränkungen, zum Beispiel ein Demonstrationsverbot, greifen, um die dort Tätigen zu schützen.
- Beschlussempfehlung
- Im Bundestag, beim Gesetzgebungsverfahren, ein Vorschlag des federführenden Ausschusses an das Plenum, in einer bestimmten Weise abzustimmen.
- Bestimmtheitsgrundsatz
- Legt fest, dass Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Rechtsverordnung von der Legislative vorgegeben werden müssen.
- Briefgeheimnis
- Grundrecht aus Art. 10 I GG.
- Bundesgerichtshof
- Oberstes deutsches Gericht im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nicht mit dem Bundesverfassungsgericht verwechseln!
- Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler
- Chefin oder Chef der Bundesregierung.
- Bundesminister
- Mitglied der Bundesregierung, Chef eines Ministeriums.
- Bundesorgane
- Staatsorgane des Gesamtstaates Bundesrepublik Deutschland.
- Bundespräsident
- Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.
- Bundesrat
- Oberstes Bundesorgan mit Vertretern der einzelnen Bundesländer.
- Bundesregierung
- Oberstes Bundesorgan der Exekutive bestehend aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
- Bundesstaat
- Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat.
- Bundestag
- Parlament, Volksvertretung.
- Bundestreue
- Nach dem Prinzip der Bundestreue müssen sowohl die Teilstaaten als auch der Gesamtsataat sich in einem Bundesstaat bundesstaatsfreundlich verhalten, dürfen also ihre eigenen Interessen nicht rücksichtslos gegen alle anderen am Bundesstaat Beteiligten verfolgen.
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesgericht für die Auslegung und den Schutz der Verfassung.
- Bundesversammlung
- Oberstes Bundesorgan zur Wahl des Bundespräsidenten bestehend aus den Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Länderparlamenten gewählt werden.
- Bundeszwang
- Zwangsmaßnahmen des Bundes gegen ein Bundesland, wenn dieses seine Pflichten gegenüber dem Bund nicht erfüllt.
- Bürgerrechte
- Grundrechte die nur für deutsche Staatsangehörige gelten.
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