Antwort zur Frage 35 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Eine Versammlung liegt dann vor, wenn mehrere Personen (mindestens 3) einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Es muss ein Meinungsaustausch stattfinden.


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