Völkerrecht — zwischenstaatliches Recht.
Völkerrecht ist das Recht, das die Beziehungen zwischen Staaten (und anderen Völkerrechtssubjekten, zum Beispiel internationalen Organisationen) regelt.
Völkerrecht entsteht entweder aus Gewohnheitsrecht, aus Verträgen zwischen Völkerrechtssubjekten (zum Beispiel ein Abkommen zwischen zwei Staaten) oder allgemeinen Rechtsgrundsätzen (zum Beispiel, dass spezielles Recht dem allgemeinen Recht vorgeht). Da es keine den Völkerrechtssubjekten übergeordnete Instanz (zum Beispiel eine Weltregierung) zur Durchsetzung des Völkerrechts gibt, lebt dieses von der Anerkennung in den einzelnen Staaten selbst.
Völkerrecht wird in Friedensvölkerrecht, das unter anderem Regelungen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten enthält und in Kriegsvölkerrecht, mit dem im Krieg geltenden Recht, eingeteilt.
Völkerrecht verpflichtet standardmäßig Staaten und nicht Einzelpersonen. Artikel 25 des Grundgesetzes erklärt allerdings die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (also die Regelungen, die nicht nur von wenigen Völkerrechtssubjekten anerkannt werden) im Bundesgebiet für anwendbar.
Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.