Staatsrecht­lexikon Buchstabe R – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Sie finden hier ein Lexikon mit über 200 Fachbegriffen aus dem Staatsrecht.

Inhalt:

Buchstabe „R”

Rahmengesetzgebung
Art der Gesetzgebung, bei der ein allgemeiner Teil vom Bund geregelt wird und die Details von den Ländern geregelt werden. Durch die Föderalismusreform 2006 abgeschafft.
Rat (der EU)
Wichtigstes Beschlussorgan der EU, bestehend aus den jeweiligen Fachministern (abhängig vom zu behandelnden Rechtsgebiet) der Mitgliedstaaten der EU.
Ratifizierung
Bestätigung eines völkerrechtlichen Vertrages, der durch die Bundesregierung ausgehandelt wurde, durch den Bundestag
Recht
Verbindliche Sollens-Vorschriften zur Regelung des Zusammenlebens.
Rechtsstaat
Staatstyp, der durch eine Bindung an Recht und Gesetz gekennzeichnet ist.
Rechtsverordnungen
Materielle Gesetze, die von der Exekutive, nach Ermächtigung durch die Legislative, erlassen werden.
Rechtsweg
Reihenfolge der verschiedenen Klagemöglichkeiten in aufsteigender Sortierung: Widerspruch - Klage 1. Instanz - Klage 2. Instanz - Klage 3. Instanz - Bundesverfassungsgericht.
Referendum
Andere Bezeichnung für Volksentscheid.
Regierung
Leitendes Organ der Exekutive, auf Bundesebene die Bundesregierung.
Republik
Staatsform, die keine Monarchie ist, in der also das Staatsoberhaupt auf begrenzte Zeit im Amt ist.
Ressortprinzip
Besagt, dass die Bundesminister ihre Ministerien (Ressorts) im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien eigenverantwortlich führen.

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