Staatsrecht­lexikon Buchstabe K – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Sie finden hier ein Lexikon mit über 200 Fachbegriffen aus dem Staatsrecht.

Inhalt:

Buchstabe „K”

Kabinett
Bezeichnung für die Bundesregierung aus Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler und Bundesministern.
Kanzlerprinzip
Besagt, dass die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler in der Bundesregierung die Richtlinien der Politik bestimmt.
Koalition
Zusammenschluss mehrerer Parteien zur Regierungsbildung.
Kollegialprinzip
Besagt, dass die Mitglieder der Bundesregierung als Ganzes grundsätzlich gleichberechtigt sind.
Kommission (der EU)
Exekutivorgan der EU, Hüterin der Verträge.
Kommunalverfassungsbeschwerde
Verfassungsbeschwerde von Gemeinden mit der Behauptung, im Recht auf Selbstverwaltung verletzt zu sein.
Konkordanz, praktische
Prinzip zur Lösung von Grundrechtskonflikten. Im Fall einer gegenseitigen Konkurrenz von Grundrechten soll ein Mittelweg gefunden werden, der allen beteiligten Grundrechten gerecht wird ohne eines der beteiligten Grundrechte zu sehr einzuschränken.
Konkurrierende Gesetzgebung
Gesetzgebung, bei der die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt solange und soweit sie nicht vom Bund beansprucht wird.
Konstitution
Andere Bezeichnung für Verfassung.
Konstruktives Misstrauensvotum
Möglichkeit des Bundestages die bisherige Bundeskanzlerin oder den bisherigen Bundeskanzler durch die Wahl eines neuen Bundeskanzlers abzuwählen.
Kumulieren
Abgabe mehrerer Stimmen eines Wählers für einen Kandidaten.

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