Inhalt:
Buchstabe „K”
- Kabinett
- Bezeichnung für die Bundesregierung aus Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler und Bundesministern.
- Kanzlerprinzip
- Besagt, dass die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler in der Bundesregierung die Richtlinien der Politik bestimmt.
- Koalition
- Zusammenschluss mehrerer Parteien zur Regierungsbildung.
- Kollegialprinzip
- Besagt, dass die Mitglieder der Bundesregierung als Ganzes grundsätzlich gleichberechtigt sind.
- Kommission (der EU)
- Exekutivorgan der EU, Hüterin der Verträge.
- Kommunalverfassungsbeschwerde
- Verfassungsbeschwerde von Gemeinden mit der Behauptung, im Recht auf Selbstverwaltung verletzt zu sein.
- Konkordanz, praktische
- Prinzip zur Lösung von Grundrechtskonflikten. Im Fall einer gegenseitigen Konkurrenz von Grundrechten soll ein Mittelweg gefunden werden, der allen beteiligten Grundrechten gerecht wird ohne eines der beteiligten Grundrechte zu sehr einzuschränken.
- Konkurrierende Gesetzgebung
- Gesetzgebung, bei der die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt solange und soweit sie nicht vom Bund beansprucht wird.
- Konstitution
- Andere Bezeichnung für Verfassung.
- Konstruktives Misstrauensvotum
- Möglichkeit des Bundestages die bisherige Bundeskanzlerin oder den bisherigen Bundeskanzler durch die Wahl eines neuen Bundeskanzlers abzuwählen.
- Kumulieren
- Abgabe mehrerer Stimmen eines Wählers für einen Kandidaten.
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